Beachten Sie bitte stets auch die Informationen bzw. Aushänge in den Schaukästen
Beachten Sie bitte stets auch die Informationen bzw. Aushänge in den Schaukästen
Abstellen von Strom in den Wintermonaten:
Lt. Beschluss in der JHV vom 22.11.2025 wird jährlich, in der Zeit vom 15.11. bis 31.01. des Folge-jahres der Strom abgestellt.
Regelung zu den Torschließungen in den Wintermonaten:
Das Befahren der Wege in der gesamten Gartensparte ist in den Wintermonaten aufgrund der Durchnässung nicht möglich. Die Tore werden erst wieder aufgeschlossen, wenn die Wege getrocknet sind!
ALLGEMEINES ZU ARBEITSEINSÄTZEN !
Es besteht für Mitglieder der Gartensparte die Möglichkeit, individuell nach Absprache, Arbeiten in der Gartensparte als Arbeitsstunden abzuleisten. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Vorstand oder per Kontaktformular auf der Homepage.